Sozialpraktikum
 

Im Sozialwissenschaftlichen Zweig wird für das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 nach § 30 (2) der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern die erfolgreiche Ableistung eines 15-tägigen Praktikums in einer sozialen Einrichtung vorausgesetzt.

Das Praktikum wird zum einen mit fünf zusammenhängenden Tagen entsprechend tariflicher Arbeitszeit vor allem in der 10. Jahrgangsstufe, zum anderen mit 10 Arbeitstagen in der 11. Jahrgangsstufe in mindestens zwei verschiedenen Berufsfeldern absolviert. Dabei handelt es sich um eine schulische Veranstaltung, die grundsätzlich unentgeltlich und überwiegend in den Ferien abzuleisten ist. Versäumnisse im Praktikum (auch krankheitsbedingte) sind der Schule zu melden und müssen nachgeholt werden.

Ziel des Praktikums ist es, durch tätige Mitarbeit oder auch durch Beobachtung die soziale Wirklichkeit und einen sozialen Beruf zu erleben. Sowohl der Praktikumsplatz als auch Termine müssen selbständig organisiert werden.

Die Fachlehrer informieren im Rahmen des Faches "Sozialpraktische Grundbildungen" die Schülerinnen und Schüler und stehen für weitere Fragen zur Verfügung.


Infoschreiben
Informationsschreiben zum Sozialpraktikum für Unternehmen und Einrichtungen
Praktikumsbestätigung
Anmeldung zum Sozialpraktikum

Weitere Praktikumsplätze sind auf der Liste der Praktikumsbörse des Landratsamtes Forchheim ersichtlich.

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