Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums
Aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Aus der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittel- und Realschule
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser bzw. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen, kommunalen oder staatlich anerkannten Realschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser aufweisen, können im Zeitraum vom 9. bis 13. Mai 2011 für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden.
Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Origianl des Jahreszeugnisses, in dem die o. g. Durchschnittsnoten nachgewiesen sein müssen.
Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils erforderlichen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientag der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Monessorischule wird ein landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht am Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt ebenso vom 9. bis 13. Mai 2011.
Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums
Von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule
Von der Haupt-/Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Der Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule
Ein Wechsel nach Abschluss der 5. oder 6. Jahrgangsstufe von der Realschule in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist ebenfalls möglich. Der Schüler benötigt dafür eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt auf das Gymnasium erfolgen.
Übertritt von Schülern/Schülerinnen mit mittlerem Bildungsabschluss
Wer einen mittleren Schulabschluss erworben hat, kann im Anschluss daran über die Oberstufe des Gymnasiums die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen.
Weitere Informationen zur Einführungsklasse und zum direkten Eintritt ins Gymnasium finden Sie hier.
Quelle: KM Bayern
|